In der dritten Veranstaltungsreihe stehen rechtliche Aspekte und unterstützende Methoden im Vordergrund. Angeboten werden ein Workshop, das Aufbauseminar und das sogenannte Forum.
Mit dem Forum findet alle zwei Jahre ein Austausch zwischen dem Betreuungsgericht, den Ehrenamtlichen, dem Betreuungsverein und der Betreuungsstelle statt. Eine nähere Beschreibung dazu finden Sie in dieser Broschüre auf Seite 22. Im Forum wird auch immer eine Ehrenamtliche, ein Ehrenamtlicher als Stellvertretung für die Gruppe der Betreuerinnen und Betreuer für zwei Jahre gewählt.
Für neue Betreuerinnen und Betreuer, die erste Erfahrungen in der Betreuungsarbeit gesammelt haben, bieten wir zur Vertiefung ein Aufbauseminar an. Auch langjährige Ehrenamtliche, die Lust auf eine „Auffrischung“ von grundlegenden Inhalten haben, sind eingeladen.
Der Workshop, als langjähriger Bestandteil zum rechtlichen Austausch und der Wissensvermittlung steht diesmal ganz unter dem Aspekt der Reform des Betreuungsrechts. Diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Zum einen wird das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Teilen der Betreuung neu sortiert, zum anderen gibt es auch im Bereich der ehrenamtlichen Betreuung Veränderungen.
Hier konnten wir erneut Jörg Tänzer aus Berlin als Referent gewinnen. Dieser ist seit vielen Jahren bundesweit als Referent zu Themen der rechtlichen Vertretung in vielen Bereichen und Fortbildungen tätig.